AGBs – Fotografie

AGBs – Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen – Fotografie

1. Allgemeines

a. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

b. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

c. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

d. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

2. Überlassenes Bildmaterial

a. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

b. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

c. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

d. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.

e. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

f. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

3. Nutzungsrechte

a. Alle Dateien, Dias oder andere Produkte, sowohl die im Korrekturverfahren vorab übersandten, als auch die Endfassungen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NIELSEN MULTIMEDIA.

b. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.

c. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen. Das Urheberrecht bleibt stets beim Fotografen.

d. Die Weitergabe von Daten/Dias an Dritte ist ausdrücklich untersagt und gilt als unberechtigte Verwendung.

e. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung gestattet.

f. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

g. Jegliche Nutzung des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks: © NIELSEN MULTIMEDIA

h. Nutzungen, die über die regionale, kurzzeitige Nutzung hinaus gehen, werden, falls nicht anders vereinbart, nach den Faktoren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) berechnet.

4. Honorare

a. Angebote von NIELSEN MULTIMEDIA sind unverbindlich und freibleibend.
Es gilt das vereinbarte Honorar.
Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

b. Die Honorare sind für Farbvorlagen oder Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch.

c. Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet.

d. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

e. Reisekosten werden in Reisetagen beglichen und zwar auf der Basis von 50% des Aufnahme-Honorarsatzes. Assistenz und Autokosten werden separat berechnet.

f. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind; u.a. Witterungszulage bei Aussenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt. Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

g. Fällt aus einem dieser Gründe ein Fototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderem Auftrag kompensiert werden, so hat der Fotograf Anrecht auf ein Ausfallhonorar von mindestens 50% der Tagespauschale.

h. Müssen Aufnahmen wegen schlechtem Wetter auf einen neuen Termin verschoben werden, steht dem Fotografen, wenn er noch nicht abgereist ist, 30 % seiner Tagespauschale zu. Ist er jedoch bereits im Rahmen dieses Auftrages unterwegs, stehen ihm 60% seiner Tagespauschale zuzüglich seiner sämtlich damit verbundenen Drittkosten zu.

i. Besprechungen im Sinne von konzeptioneller oder organisatorischer Mitarbeit des Fotografen werden auf der Basis von 50% des Aufnahme-Honorarsatzes verrechnet.

j. Das Honorar gemäß 4.a. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

k. Das Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

l. Die Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NIELSEN MULTIMEDIA.

5. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

a. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

b. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

6. Zuschläge

Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszwecks.

Aufgrund erhöhter Produktionskosten:
– Luftaufnahmen: plus 100%
– Fotomodellaufnahmen: mit 1-2 Fotomodellen plus 30%, 3-5 plus 50%, ab 6 plus 100%.
– Sonstige aussergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.

7. Nachlässe:

Rabatte beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszwecks.

a. wiederholter Abdruck in der selben Ausgabe: 50% auf das Honorar des kleineren Abbildungsformates.

Wiederholungsrabatte werden nur dann gewährt, wenn
– a. die für die letzte Verwendung vereinbarte Nutzungsdauer nichtg abgelaufen ist
– b. es sich um ein unveränderliches Objekt im selben Medium handelt

8 .Sonstiges

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

b. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

c. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

d. Im Sinne des Handelsrechts wird Schleswig als Gerichtsstand vereinbart.

Gunnar Nielsen – NIELSEN MULTIMEDIA


Nachricht an uns

Senden Sie hiermit eine E-Mail, die kurzfristig beantwortet wird.